Offiziell

FIFA bestraft Real: Transfer-Verbot für zwei Wechselperioden

Bittere Pille für Real Madrid! Wie die FIFA am Donnerstagmittag offiziell bekannt gab, habe man dem spanischen Rekordmeister eine Transfersperre für die Wechselperioden im Sommer 2016 und Winter 2017 auferlegt. Der Grund dafür sind Verstöße gegen die Regularien von Transfers minderjähriger Spieler.

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Newly appointed Spanish president of Real Madrid Florentino Perez (L) speaks during a press conference after he was sworn in as president of Real Madrid at Santiago Bernabeu stadium in Madrid  on June 1, 2009.   Several challengers who had been expected to oppose him pulled out or were not able to lodge a bank guarantee of 57.4 million euros (81.1 million dollars) required by the club to be able to run for president. Perez last led Real, Spain's historically most successful team and the world's richest football club by revenues, from 2000 to 2006. AFP PHOTO/JAVIER SORIANO. (Photo credit should read JAVIER SORIANO/AFP/Getty Images)
Pérez wird 2016 wohl keinen Top-Star holen können – Foto: Javier Soriano/AFP/Getty Images

Mögliche Sommer-Einkäufe müssen Sperre abwarten

ZÜRICH. Nun trifft es auch Real Madrid! Nachdem der FC Barcelona aufgrund von Verstößen gegen die Bestimmungen bei Transfers minderjähriger Fußballer ein Transfer-Verbot für das Kalenderjahr 2015 auferlegt bekommen hatte, bestrafte die FIFA jetzt die Königlichen und deren Stadtrivalen Atlético wegen desselben Vergehens. Das gab der Weltverband am Donnerstagmittag offiziell bekannt. Wie es in der Pressemitteilung heißt, erhalte der spanische Rekordmeister für die Wechselperioden im Sommer 2016 und Winter 2017 eine Sperre. Bedeutet: Die Merengues können zwar neue Spieler verpflichten, sie jedoch vor dem Ablauf der Sanktion nicht zum Einsatz kommen lassen!

Die vollständige Pressemitteilung der FIFA

„Die FIFA-Disziplinarkommission hat die spanischen Vereine Atlético de Madrid und Real Madrid für Verstöße im Zusammenhang mit dem internationalen Transfer und der Registrierung von Spielern unter 18 Jahren bestraft.

Die beiden Vereine wurden des Verstoßes gegen mehrere Bestimmungen betreffend den internationalen Transfer und die Erstregistrierung minderjähriger Spieler sowie gegen andere maßgebende Vorschriften zur Registrierung und Teilnahme bestimmter Spieler an Wettbewerben für schuldig befunden.

Wegen Verstoßes gegen Art. 5, 9, 19 und 19bis sowie die Anhänge 2 und 3 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (‚Reglement‘) wurde gegen die beiden Vereine ein nationales und internationales Transferverbot für zwei volle aufeinanderfolgende Transferperioden verhängt. Die Transfersperre, die nicht für die laufende Registrierungsperiode gilt, da diese vor Mitteilung der Entscheide eröffnet wurde, gilt für jeweils den gesamten Verein – mit Ausnahme der Frauen-, Futsal- und Beach-Soccer-Teams. Weiterhin möglich ist die Freigabe von Spielern.

Atlético de Madrid und Real Madrid wurden ferner mit einer Geldstrafe von CHF 900.000 und CHF 360.000 sowie einer Ermahnung belegt und angewiesen, die Situation aller fraglichen minderjährigen Spieler binnen 90 Tagen zu legalisieren.

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Die Entscheide, die auf den jeweiligen Umständen im Einzelfall basieren, wurden den betreffenden Parteien heute mitgeteilt. Ihnen gingen Ermittlungen zuerst der FIFA Transfer Matching System GmbH (FIFA TMS) und danach der FIFA-Disziplinarkommission im Rahmen des eingeleiteten Disziplinarverfahrens voraus. Die Ermittlungen betrafen mehrere minderjährige Spieler, die über verschiedene Zeiträume zwischen 2007 und 2014 (Atlético de Madrid) sowie 2005 und 2014 (Real Madrid) bei den Vereinen registriert waren.

Die FIFA setzt sich sehr für den Schutz der Rechte von Spielerinnen und Spielern unter 18 Jahren ein – sowohl im Amateur- als auch im Profifußball. Aus diesem Grund sind sowohl der internationale Transfer Minderjähriger als auch die Erstregistrierung Minderjähriger in einem Land, dessen Staatsbürgerschaft sie nicht besitzen, verboten – ausgenommen sind besondere Fälle (vgl. Art. 19 des Reglements), die vom Ausschuss bewilligt werden müssen, der von der Kommission für den Status von Spielern zu diesem Zweck eingesetzt wurde. Die Vorschriften zum Schutz Minderjähriger müssen deshalb strikte angewandt werden. Dies wurde vom Sportschiedsgericht mehrfach bestätigt. Die Zulassung weiterer Ausnahmen über diejenigen hinaus, die sorgsam verfasst und in den Wortlaut des Reglements aufgenommen wurden, würde unweigerlich zu Missbräuchen führen, die die Intention der Regelung untergraben würden.

Das webgestützte Transferabgleichungssystem (TMS) ist für die Überwachung des internationalen Transfermarkts und der Einhaltung der geltenden Bestimmungen eine wichtige Plattform und sorgt für mehr Transparenz und hohe Standards.“

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von
Filip Knopp

Begleitet den Mythos Real Madrid als Fan seit der Ära der „Galácticos“ und journalistisch bei REAL TOTAL seit Mitte 2011. Erfahrungen auch bei SPORT1 und SPOX, zudem Autor von »111 GRÜNDE, REAL MADRID ZU LIEBEN«.

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