
2016 und 2017: Rückkaufchance zwischen 1. und 15. Juli
MADRID/TURIN. Wird Álvaro Morata zur kommenden Saison von Juventus Turin zu Real Madrid zurückkehren? Sofern die Königlichen planen, von der Rückkaufoption Gebrauch zu machen, werden sie zwischen dem 1. und 15. Juli Nägel mit Köpfen machen müssen. Das geht aus dem Transfer-Vertrag hervor, den die beiden Top-Klubs im Sommer 2014 aushandelten und den FOOTBALL LEAKS jetzt der Öffentlichkeit zeigt.
Entscheidet sich der spanische Rekordmeister in diesem Kalenderjahr gegen eine Verpflichtung seines Eigengewächses, besitzt man bekanntlich auch die Möglichkeit, Morata zur Spielzeit 2017/18 wieder an die Concha Espina zu lotsen. Auch dann muss zwischen dem 1. und 15. Juli alles in trockene Tücher gebracht werden. Kommt der spanische Angreifer in der jeweils abgelaufenen Saison auf mehr als 50 Prozent der insgesamt möglichen Spielzeit, müsste Real maximal 30 Millionen Euro an die „Alte Dame“ überweisen. Bei 25 bis 50 Prozent sind es 25 Millionen, bei unter 25 Prozent 20 Millionen. So viel zahlte Juventus vor zwei Jahren auch an die Madrilenen. Eine Information, die die Turiner jedoch schon damals nicht verheimlichten.
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Juventus zahlt 20 Millionen Euro in vier Raten
Die Ablösesumme zahlen die Italiener in vier Raten ab. Bis zwei Wochen nach dem Transfer waren vier Millionen Euro fällig, zum 15. Juli 2015 und 15. Juni 2016 jeweils weitere 5,33 Millionen sowie zum 15. Juni 2017 5,34 Millionen. Unterzeichnet wurde das sechsseitige Dokument von Morata sowie José Ángel Sánchez und Giuseppe Marotta, den Generaldirektoren der Vereine.






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