
375.000 Dollar Schweigegeld?
MADRID. Nach seinem Doppelpack im Hinspiel des Champions-League-Viertelfinals gegen den FC Bayern München ist Cristiano Ronaldo wieder endgültig oben auf. Der Superstar von Real Madrid produziert dieser Tage aber nicht nur mit seinen sportlichen Glanzleistungen Schlagzeilen. Der Portugiese soll im Jahr 2009 eine amerikanische Frau vergewaltigt und ihr in einer außergerichtlichen Einigung 375.000 Dollar (heute 353.000 Euro) Schweigegeld angeboten haben, berichtet DER SPIEGEL. Schwere Vorwürfe, die Ronaldos nicht auf sich sitzen lassen möchte.
Comunicado @Cristiano Ronaldo https://t.co/n47BEVZUk5
— La Clave Mendes (@LaClaveMendes) 14. April 2017
„Es handelt sich hierbei um fiktiven Journalismus. Die Reportage von DER SPIEGEL ist falsch und Cristiano Ronaldo wird mit all seinen Mitteln gegen dieses Medium vorgehen“, teilte GestiFute, die Beraterfirma von Ronaldos Agent Jorge Mendes, in einer offiziellen Stellungnahme am Karfreitag mit.
„Widerlich und beleidigend“
Das deutsche Nachrichtenmagazin beruft sich in seinem Bericht – ebenso wie Ende 2016 bei den Steuer-Vorwürfen gegen den Weltfußballer – auf Dokumente der Enthüllungsplattform FOOTBALL LEAKS. Demnach geschah die mutmaßliche Vergewaltigung in einer Suite eines Luxushotels in Las Vegas. Im Januar 2010 sollen sich Ronaldo und die Frau dann vor einem Mediator im US-Bundesstaat Nevada geeinigt haben.
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Die Identität der Frau sei dem SPIEGEL bekannt, sie soll zum damaligen Zeitpunkt Mitte 20 gewesen sein. Sie habe mit ihrer Unterschrift alle Tatvorwürfe fallen gelassen. Ihre einzige Bedingung: Ein Brief an den heute 32 Jahre alten Ronaldo, in dem sie auf sechs Seiten die mutmaßliche Vergewaltigung und die Verletzungen, die sie erlitten habe, ausführlich dokumentiert.
„Die Bezichtigung einer Vergewaltigung ist widerlich und beleidigend und darf nicht unbestraft bleiben“, kündigte GestiFute an, gegen den SPIEGEL vor Gericht zu ziehen. Auch Ronaldos Münchner Anwalt Johannes Kreile gab zu verstehen, sein Mandant werde „gegen jede unwahre Tatsachenbehauptung sowie gegen jede Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vorgehen“.
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