
In 2015: „Rechtswidrige Satzungsänderung zur TV-Rechte-Verteilung“
„Ich habe gehört, dass Real Madrid gegen alles sei, aber das stimmt nicht. Wir reagieren einfach nur öfter darauf, als es uns lieb wäre“, erklärte Florentino Pérez erst kürzlich den offenen Kampf der Blancos gegen diverse Verbände und Klubs. Ein Kampf, der sich lohnt – nicht nur für den Klub selbst. Denn während der spanische Rekordmeister nicht nur sowohl gegen den CVC-Investoren-Deal von LaLiga als auch den neuen Medienvertrag von LaLiga kämpft, gab es in den letzten Wochen und Monaten mehrere Erfolge. So haben Pérez und Co. vor Gericht nicht nur hinsichtlich der Super League Recht zugesprochen bekommen, sondern auch mit dafür gesorgt, dass das erste LaLiga-Spiel im Ausland noch abgesagt wird. Und jetzt das: Real Madrid hat sich erfolgreich auch für „kleinere“ Klubs eingesetzt. So teilte der Klub am Freitagabend noch mit, dass der Oberste Gerichtshof einer Klage Real Madrids zugestimmt habe, weswegen nun die Teams aus der Segunda-División-Saison 2015/16 nachträglich mit 88 Millionen Euro rechnen können. Grund für die Klage, bei der Real erst vor dem Nationalen Gerichtshof und nach dem Einspruch des Liga-Verbands jetzt auch vor dem Obersten Gerichtshof Recht bekam, ist eine laut Real Madrid „rechtswidrige Satzungsänderung zur Verteilung der audiovisuellen Rechte“ von LaLiga. Und nicht nur die damaligen 22 Zweitligisten können mit einem nachträglichen Geldregen rechnen, der Liga-Verband schuldet auch Real Madrid nun noch 8,8 Millionen Euro.
Comunicado Oficial.
— Real Madrid C.F. (@realmadrid) December 5, 2025
Die genaue Mitteilung des spanischen Rekordmeisters:
Real Madrid zeigt sich zufrieden mit dem heute bekannt gegebenen Urteil des Obersten Gerichtshofs, das unserem Verein erneut Recht gibt gegenüber LaLiga. Dieses Urteil bestätigt vollständig die Argumente, die Real Madrid gegen die von LaLiga im Jahr 2015 vorangetriebene rechtswidrige Satzungsänderung vorgebracht hat. Diese rechtswidrige Änderung veränderte die Verteilung der audiovisuellen Rechte der Vereine.
Der Oberste Gerichtshof erklärt die zweite Zusatzbestimmung der Satzung von LaLiga für nichtig, die 2015 ohne gesetzliche Befugnis aufgenommen wurde und darauf abzielte, die Verteilung der audiovisuellen Einnahmen der Saison 2015/16 außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Infolge dieser Nichtigkeit muss die gültige Verteilung für diese Saison derjenigen entsprechen, die in den damals geltenden Statuten festgelegt war:
- 60 % der Einnahmen für die Vereine der Primera División
- 40 % für die Vereine der Segunda División
- gleichmäßige Verteilung unter allen Vereinen innerhalb jeder Kategorie
Die geltende gesetzliche Verteilung bedeutet daher die Zahlung von zusätzlich etwa 88 Millionen Euro, die den Vereinen der Segunda División in der Saison 2015/16 unrechtmäßig vorenthalten wurden: Alavés, Albacete, Alcorcón, Almería, Bilbao Athletic, Córdoba, Elche, Gimnàstic de Tarragona, Girona, Huesca, Leganés, Llagostera, Lugo, Mallorca, Mirandés, Numancia, Osasuna, Ponferradina, Real Oviedo, Tenerife, Real Valladolid und Real Zaragoza.
Außerdem bedeutet dies, dass Real Madrid den ihm rechtmäßig zustehenden Betrag in Höhe von rund 8,8 Millionen Euro erhält, der ihm ebenfalls unrechtmäßig vorenthalten wurde. Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stellt die Rechtmäßigkeit wieder her und gewährleistet, dass Entscheidungen, die den spanischen Profifußball betreffen, stets unter vollständiger Einhaltung der Gesetze und unter Wahrung der Transparenz getroffen werden.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs weist die von LaLiga eingelegte Berufung vollständig zurück und bestätigt in vollem Umfang die bereits zugunsten von Real Madrid getroffene Entscheidung der Audiencia Nacional. Der Oberste Gerichtshof bestätigt mit diesem Urteil, dass Real Madrid und die genannten Vereine durch das Vorgehen von LaLiga unrechtmäßig benachteiligt wurden.
Tebas verliert schon wieder gegen Pérez
Der ewige Streit zwischen Liga-Chef Javier Tebas und Florentino Pérez geht also weiter. Zumal der 78-Jährige den Costa-Ricaner auch auf der vergangenen Mitgliederversammlung mehrfach kritisierte und dabei erwähnte: „Tebas hat sein Gehalt verzehnfacht – auf Kosten der Gelder, die seine Vereine zum Überleben brauchen.“ Nach dem gestrichenen Miami-Spiel, den anhaltenden Klagen gegen den Investoren-Deal und den Medienvertrag muss Tebas so mal wieder eine Runde an Pérez verloren geben. Oder wie Tebas selbst regelmäßig behauptet: „Florentino Pérez verliert nie.“ Und das scheinbar mit Recht, wie auch dieser Fall mal wieder zeigt – darüber können sich mal wieder auch andere Vereine freuen.

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