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Bericht: UEFA prüft baldige Einführung des Videobeweises

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Kommt es bei der UEFA schon früher als erwartet zum großen Umdenken in Sachen Video-Assistent? Laut einem Bericht der BBC soll sich der europäische Fußballverband derzeit damit befassen, VAR entgegen der ursprünglichen Planungen bereits zur K.o.-Runde der laufenden Champions-League-Saison einzuführen.

In Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien ist er bereits im Einsatz: der Videobeweis. Ein technisches Hilfsmittel, das sich in Europas Top-Ligen bisher weitestgehend bewährt hat, in der aktuellen Champions-League-Spielzeit aber noch keine Berücksichtigung findet. Das könnte sich allerdings zeitnah ändern, sollte die UEFA bei der nächsten Tagung ihres Exekutiv-Komitees tatsächlich beschließen, den VAR bereits im Achtelfinale der Königsklasse 2018/19 und nicht, wie zuletzt vorgesehen, erst zur neuen Saison zu installieren.

Diesen möglichen Sinneswandel führt die internationale Presse unter anderem auf das gute Abschneiden des Video-Schiedsrichters bei der Weltmeisterschaft in Russland zurück. Ein weiterer Beweggrund sollen zudem die teils eklatanten Fehlentscheidungen in den jüngsten Gruppenspielen der Königsklasse sein. Anschauungsmaterial boten allem voran eine heiß diskutierte Schwalbe von Manchester Citys Raheem Sterling, die fälschlicherweise zu einem Strafstoß für die “Skyblues” führte und ein überharter Ellenbogen-Einsatz Sergio Ramos’, der, – unabhängig davon, ob dieser nun beabsichtigt war oder nicht – geahndet werden hätte müssen.

Um Fehlentscheidungen wie diese in Zukunft so gut es geht zu verhindern, ist UEFA-Präsident Aleksander Čeferin, nun offenbar dazu bereit, mit seinen Worten aus dem vergangenen August zu brechen, als er sich bezüglich des Video-Assistant-Referee eher konservativ zeigte. „Für mich ist der VAR noch nicht ganz ausgereift, aber wir wissen alle, dass es keinen Weg zurück gibt. Die Technik wird früher oder später kommen. Unser Plan ist, sie nächste Saison ab dem Super Cup zu benutzen“, begründete er die Entscheidung der UEFA, vorerst auf den Videobeweis zu verzichten. Ein Beschluss, der schon in den kommenden Wochen revidiert werden könnte.

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