Real Madrid bleibt bei einem Streitfall um vermeintlich unrechtmäßige staatliche Beihilfen von einer Geldstrafe verschont. Nachdem die Kommission der Europäischen Union den Klub aus der spanischen Hauptstadt im Juli 2016 zu einer Zahlung in Höhe von 18,4 Millionen Euro verdonnert hatte, erklärte das EU-Gericht in Luxemburg diese Forderung nun für nicht gerechtfertigt. In der Urteilsverkündung ist von nicht ausreichend vorhandenen Beweisen, wonach die Königlichen bevorteilt wurden, die Rede.
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Hintergrund der Ermittlungen sind Geschäfte aus dem Jahr 1998. Damals hatte Real einen Teil des Trainingsgeländes für 595.000 Euro an die Stadt Madrid verkauft und dafür andere Grundstücke erhalten. Nachdem dieser Tausch aufgrund von technischen Problemen aber nicht vollzogen wurde, mussten die Grundstücke 2011 neu bewertet werden. Nach der Einstufung zahlte die Stadtregierung aufgrund einer angeblichen Wertsteigerung der Grundstücke 22,7 Millionen Euro Entschädigung an den Verein zurück. 18,4 Millionen Euro zu viel, empfand die EU-Kommission. Ihre Klage ist gescheitert. Real bleiben zudem weitere zwei Millionen Euro an Verzugszinsen erspart.
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