
Valbuena-Anwalt: Benzemas Abwesenheit „bedauerlich“
VERSAILLE. In Versaille hat am Mittwoch der Prozess im Fall Mathieu Valbuena begonnen – allerdings ohne Karim Benzema. Nachdem es in den vergangenen Tagen widersprüchliche Medienberichte bezüglich der Präsenz des Stürmers von Real Madrid gegeben hatte, tauchte er zum Auftakt des Gerichtsverfahren letztlich nicht persönlich auf.
Benzema ist nach dem 5:0 bei Shakhtar Donetsk am Dienstagabend mit der Mannschaft zurück in die spanische Hauptstadt gereist und bereitet sich dort jetzt normal mit ihr auf das Duell mit dem FC Barcelona am Sonntag (16:15 Uhr, im REAL TOTAL-Liveticker und bei DAZN) vor. Vor Gericht lässt er sich von seinen Anwälten vertreten, was diese mittlerweile auch bestätigt haben. „Das ist bedauerlich“, meinte Valbuenas Anwalt.
Benzema droht im Schlimmstfall jahrelange Haftstrafe
Dem 33 Jahre alten Franzosen wird vorgeworfen, in die Erpressung verwickelt gewesen zu sein. Konkret ging es um das Androhen der Veröffentlichung eines Sex-Videos, in dem Valbuena offenbar zu sehen ist. Benzema soll seinen Ex-Mitspieler dazu gedrängt zu haben, mit einer Geldzahlung auf eine Forderung von Erpressern einzugehen, damit das intime Video nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Benzema droht im Schlimmstfall eine Haftstrafe von fünf Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.
„Es gab keine Erpressung, wir haben kein Geld gefordert“
„Es wurde nie über eine Geldsumme geredet, aber es gab Androhungen von Personen, die mir sagten, sie hätten da etwas von mir“, sagte Valbuena in seiner Aussage, während einer der Beschuldigten zu Protokoll gab: „Ich habe das Video gesehen, wir haben darüber gelacht. Ich habe es an alle weitergegeben, nicht nur an Benzema. Viele Spieler der französischen Nationalmannschaft sahen das Video. Es gab keine Erpressung, wir haben kein Geld gefordert.“
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Aufgrund der Affäre war Benzema Ende 2015 erst aus der Nationalmannschaft suspendiert worden. Trotz seiner über Jahre hinweg starken sportlichen Leistungen begnadigte Nationaltrainer Didier Deschamps ihn erst zur Europameisterschaft im vergangenen Sommer – also noch vor Prozessbeginn. Was ein möglicher Schuldspruch, der nicht mit einem Haftaufenthalt verbunden ist, wohl für seine Karriere in der „Équipe Tricolore“ bedeuten würde? Rein aus Image-Gründen dürfte seine Chance auf den Gewinn des Ballon d‘Or in dem Fall wohl ebenfalls sinken. Am Freitag wird ein Urteil erwartet.
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