Freispruch für Real-Star Karim Benzema und Bayern Münchens Franck Ribéry! Nachdem gegen die beiden französischen Nationalspieler der Verdacht erhoben wurde, im Jahre 2009 Geschlechtsverkehr mit der minderjährigen Prostituierten Zahia D. gehabt zu haben, entschied ein Pariser Gericht, Benzema und Ribéry keine Strafe aufzuerlegen. Zuvor plädierte Staatsanwalt Jean-Julien Xavier-Rolai bereits auf Freispruch, da schlichtweg nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Fußballer nicht von der Minderjährigkeit der damals 17-Jährigen wussten.
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Benzema wurde vorgeworfen, schon 2008 mit Zahia geschlafen zu haben. Sie teilte mit, 500 Euro erhalten zu haben. Die Nummer 9 der Madrilenen aber bestritt stets, überhaupt Kontakt mit der Dame gehabt zu haben. Nach der französischen Gesetzgebung sind Verhältnisse mit minderjährigen Prostituierten übrigens mit einer Haft von bis zu drei Jahren respektive einer Geldbuße bis 45.000 Euro zu bestrafen. Die beiden „Les Bleus“-Akteure waren bei der Verkündung des Urteils im Gericht vor Ort.
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