Karim Benzema hat im Fall um die mutmaßliche Erpressung von Mathieu Valbuena keinen Aufenthalt im Gefängnis zu befürchten. Wie die Staatsanwaltschaft in Versaille bereits am Donnerstag mitteilte, fordert sie bezüglich des Stürmers von Real Madrid zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.
Bedeutet: Selbst im Falle einer Verurteilung wird der 33-jährige Franzose nicht hinter Gitter müssen. Nach dem Prozess-Auftakt am Mittwoch wurde für diesen Freitag ein Urteil erwartet, dieses wurde Medienberichten zufolge nun kurzfristig allerdings auf den 24. November verschoben.
Benzema erschien nicht in Gericht, er hält sich in Madrid auf und lässt sich von seinen Anwälten vertreten. Konkret geht es in dem vermeintlichen Delikt um das Androhen der Veröffentlichung eines Sex-Videos, in dem Valbuena offenbar zu sehen ist. Benzema soll seinen Ex-Mitspieler dazu gedrängt zu haben, mit einer Geldzahlung auf eine Forderung von Erpressern einzugehen, damit das intime Video nicht an die Öffentlichkeit gelangt – unklar ist, ob dies als freundschaftlicher Rat gemeint war oder ob Benzema auf Zuruf der Erpresser handelte.
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