Karim Benzema muss sich vor dem Hintergrund der vorgeworfenen Verwicklung die mutmaßliche Erpressung von Mathieu Valbuena keine Sorgen um seine Zukunft in der französischen Nationalmannschaft machen. Wie Noël Le Graët, der Präsident des französischen Fußballverbands FFF, mitteilte, sei ein erneuter Rauswurf des Angreifers von Real Madrid selbst im Falle einer Verurteilung kein Thema.

„Nein“, so Le Graët gegenüber der Zeitung LE PARISIEN, „der Nationaltrainer wird immer derjenige sein, der seinen Kader zusammenstellt. Er wird im Hinblick auf ein eventuelles juristisches Urteil nicht ausgeschlossen. Auch wenn er eine Bewährungsstrafe erhält, wird er das Recht haben, dagegen in Berufung zu gehen. Von daher wird seine Berufung oder Nicht-Berufung in den kommenden Monaten nicht in Verbindung mit dem Gerichtsverfahren stehen.“
Benzema war wegen der vermeintlichen Verwicklung im Dezember 2015 von der „Équipe Tricolore“ verbannt worden, erst diesen Mai wurde er schließlich zur Europameisterschaft begnadigt. Im Oktober begann der Prozess, bei dem sich der 33-Jährige von seinen Anwälten vertreten ließ. Ein Urteil soll am 24. November gefällt werden. Die Staatsanwaltschaft Versaille fordert für Benzema keinen Aufenthalt im Gefängnis, sondern eine zehnmonatige Bewährung und Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.
Community-Beiträge