
Verhandlung erst 2017
MADRID/VERSAILLES. Drei Tore in den letzten zwei Spielen: Aus beruflicher Sicht läuft’s bei Karim Benzema momentan rund. Privat muss der französische Offensiv-Star von Real Madrid aber wieder einmal einen Dämpfer hinnehmen. Denn: Das Berufungsgericht von Versailles hat einen Antrag des 28-Jährigen auf Einstellung der Ermittlung in der Sextape-Affäre um seinen früheren Nationalmannschaftskollegen Mathieu Valbuena abgelehnt.
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Der Fall wird somit definitiv vor Gericht gehen. Ein genauer Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgelegt. „Im Laufe des nächsten Jahres“, sagte ein Sprecher des Berufungsgerichts am Dienstag. Im schlimmsten Fall drohen dem wegen Komplizenschaft angeklagten Benzema fünf Jahre Haft.
„Vraimente, R.A.S.“, so die kurze Message des Angreifers nach der Entscheidung des Versailler Tribunals auf Instagram. Auf Deutsch: „Nichts zu sagen. Wirklich.“ Sein Anwalt Sylvain Cormair präzisierte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur EFE: „An dem Bestand des Falls ändert sich nichts. Wir werden weiter darum kämpfen, die Unschuld von Karim Benzema zu beweisen.“
Cissé ebenfalls angeklagt
Neben Benzema muss sich auch der ehemalige Nationalspieler Djibril Cissé vor Gericht verantworten. Der 35-Jährige wurde nachträglich angeklagt, da der Verdacht besteht, er habe Valbuena über Gerüchte um die Existenz eines Sexvideos informiert und so ebenfalls zur Erpressung des Profis von Olympique Lyon beigetragen. Cissé war bereits im Oktober 2015 wegen einer möglichen Verwicklung in die Affäre verhaftet worden. Zu einer Anklage kam es allerdings nicht.
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