
Angeklagter entlastet Real-Star
MADRID/PARIS. Der Termin steht! Nachdem Karim Benzema im November des vergangenen Jahres im Erpressungsfall gegen Mathieu Valbuena der Komplizenschaft beschuldigt worden war, teilte das Berufungsgericht von Versailles jetzt mit, am 16. Dezember ein Urteil zu fällen. Im „Worst Case“ drohen Real Madrids Stürmer fünf Jahre Haft.
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Dass dieser „Worst Case“ eintritt, ist jedoch unwahrscheinlich. Nachdem einer der Erpresser den 28-Jährigen vor einigen Wochen bereits mit detaillierten Aussagen entlastet hatte, legte ein weiterer Beschuldigter nach. Younès Houass: „Ich habe nie Kontakt zu Karim Benzema und seinem Freund Karim Zenati aufgenommen. Ich versuche immer noch, zu verstehen, wo in dieser Geschichte die Erpressung ist. Ich hatte das Video nie in meinen Händen und forderte nie Geld von ihm (Valbuena; d. Red.).“
Benzema war am 4. November 2015 in Paris von der Polizei verhört worden, da er der Anklage eine der Personen gewesen sein soll, die Valbuena angeblich mit einem Sex-Video erpresste und 150.000 Euro als Lösegeld forderte.
Den Madridismo erreichte diese Nachricht vollkommen überraschend. Die Anwälte des Franzosen bestritten die Vorwürfe gegenüber ihrem Mandanten über mehrere Monate vehement. Aufgrund laufender Ermittlungen wurde Benzema dennoch vorübergehend von der Nationalmannschaft ausgeschlossen und verpasste somit die Europameisterschaft im eigenen Land. Kurios: Trotz der Negativ-Schlagzeilen sollte der Angreifer schließlich mit 28 Toren und acht Vorlagen in 36 Einsätzen die beste Saison seiner Karriere spielen.
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