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Einsatz gegen Atlético in Sicht: Ronaldo-Sperre wohl nur für Liga

Der Madridismo kann im Fall Cristiano Ronaldo wohl aufatmen! Die glatte Rote Karte, die der Portugiese gestern in Bilbao sah, habe laut Artikel 56 der Disziplinarordnung des spanischen Verbandes erst ab einer Vier-Spiele-Sperre wettbewerbsübergreifende Gültigkeit. Zwar könnte aufgrund der Geste in Richtung des vierten Offiziellen gut und gerne eine Extra-Strafe auf den Weltfußballer zukommen, doch Ayza Gámez' fragwürdige Entscheidung auf Tätlichkeit könnte durch die Wettbewerbskommission zur Milderung der Strafe beitragen und CR7 insgesamt unter den vier Partien bleiben. Am Mittwochmorgen wird das Urteil gefällt.

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Cristiano Ronaldo
Cristiano Ronaldo konnte der Entscheidung des Unparteiischen nichts abgewinnen

Sanktion ab vier Spielen wettbewerbsübergreifend

BILBAO/MADRID. Was macht Cristiano Ronaldo am Mittwochabend ab 20 Uhr? Steht er auf dem grünen Rasen des Estadio Santiago Bernabéu und kämpft mit den Königlichen im Halbfinal-Hinspiel der Copa del Rey gegen Stadtrivale Atlético (LIVE auf LAOLA1.tv und im REAL TOTAL-Liveticker) um die Final-Teilnahme oder wird er sich die 90 Minuten von der Tribüne aus anschauen müssen? Diese Frage stellt sich, da der amtierende Weltfußballer beim gestrigen Liga-Match in Bilbao (1:1) nach einer Tätlichkeit in der 74. Minute mit glatt Rot vom Platz verwiesen wurde und der spanische Fußballverband Sperren hin und wieder wettbewerbsübergreifend verhängt.

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Wann aber ist das der Fall? Wann wird der Sünder wettbewerbsübergreifend aus dem Verkehr gezogen und wann gilt die Sanktion nur für den Wettbewerb, in dem der Spieler die Ampelkarte oder fünfte Verwarnung sah? Weil viele Madridistas das nicht beantworten können, wird ihnen bereits Angst und Bange, dass ihre Blancos ohne den Top-Torjäger (22 Tore in der Liga, eins im Pokal, neun in der Champions League) gegen die starken „Rojiblancos“, die gestern die Tabellenspitze der Primera División übernahmen, antreten zu müssen.

REAL TOTAL warf einen Blick in die Disziplinarordnung des spanischen Verbandes. Darin besagt Artikel 56, dass erst Sperren ab vier Spielen wettbewerbsübergreifend in Kraft treten. Bedeutet: Handelt der Ausschuss nach diesem Artikel, wird Cristiano Ronaldo sowohl im Hin- als auch im Rückspiel gegen den Stadtkontrahenten mitmischen!

Urteil am Mittwoch

Doch zuvor wird die Wettbewerbskommission am Mittwochmorgen erst einmal zu einem Entschluss kommen müssen, für wie viele Partien der 28-Jährige denn nun zum Zuschauen verdammt sein wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass er das alleine wegen der laut dem Unparteiischen Ayza Gámez regelwidrigen Tat vier Male tun muss, ist gering. Der Platzverweis war keiner, den man zu einhundert Prozent vertreten kann. Dementsprechend nachzuvollziehen sind die geübten Proteste sowohl von Spielern als auch Funktionären der Merengues über die Entscheidung. Eine Bestrafung über vier Spiele würde bereits überharte Formen annehmen.

„Nichts Neues, dass sich die Schiedsrichter vom San Mamés beeinflussen lassen“

Erschwerend kommt allerdings hinzu: In den Spielbericht schrieb Gómez nicht nur Ronaldos Schlag gegen Bilbaos Carlos Gurpegui, sondern auch dessen Geste auf dem Weg in die Katakomben. Reals Nummer 7 schlug sich in Richtung des vierten Offiziellen verständnislos mehrfach mit der rechten Hand auf seine rechte Wange – in Spanien ein Mittel, um Unverschämtheit auszudrücken.

Historie: Zwei-Spiele-Sperre für ähnliche Geste

Selbiges tat Valencias David Albelda in der Saison 2010/11 im Spiel bei Real Madrid, als er von Schiedsrichter Pérez Lasa mit Gelb-Rot vorzeitig zum Duschen geschickt wurde. Zwei Spiele Sperre zusätzlich! Teamkollege Sofiane Feghouli klatschte 2012 gegen Real Zaragoza höhnisch gegenüber Pérez Montero. Ebenfalls neben der Gelb-Roten Karte weitere zwei Spiele, in denen der Algerier nicht mitmischen durfte! Heißt für CR7: Entscheidet sich die Wettbewerbskommission ähnlich wie in den Fällen Albelda und Feghouli, müsste er darauf hoffen, dass sie die Aktion gegen Gurpegui mit anderen Augen betrachtet als Gámez und die Strafe um beispielsweise eine Partie gemildert wird, was schließlich in der totalen drei Spiele wären, die er verpassen würde – Liga-Spiele wohlgemerkt. Kein Wettbewerbsübergriff.

Ansonsten sei Real Madrid spanischen Medienberichten zufolge längst gerüstet, Einspruch zu erheben. Ohne den Besten gegen Atlético spielen zu müssen, kommt für den Verein nicht infrage. Was dem Superstar der Madrilenen nicht in die Karten spielt: Er ist Wiederholungstäter. Schon viermal hat sich der spanische Fußballverband mit Strafen für den Superstar auseinandersetzen müssen…

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von
Filip Knopp

Begleitet den Mythos Real Madrid als Fan seit der Ära der „Galácticos“ und journalistisch bei REAL TOTAL seit Mitte 2011. Erfahrungen auch bei SPORT1 und SPOX, zudem Autor von »111 GRÜNDE, REAL MADRID ZU LIEBEN«.

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