Okay verstehe, danke! Aber schränkt uns das als Verein nicht total ein? Wenn der Präsident 20 Jahre ein Socio sein muss und man nur sehr schwer Socio werden kann, dann ist die Auswahl ja super beschränkt. Da muss es doch in den Statuen irgendeine Ausnahme geben, oder? Man muss ja auch sehr viel Eigenkapital mitbringen, um berücksichtigt zu werden.. alles etwas verwirrend
Nun, Statuten sind nicht in Stein gemeißelt. Sollte es einmal eine perfekt geeignete Person geben, die eine riesige Anzahl Mitglieder überzeugt, aber irgendeinem Kritierum nicht Genüge tut, könnte man sich immer noch auf eine Änderung einigen, solange diese den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Hier die Statuten:
https://www.realmadrid.com/media/document/estatutos-sociales---real-madrid.pdf
Die sind aber recht kurz, da offensichtlich vieles nicht in diesen selbst ausgeführt wird, wie eben auch die Vorgaben für die Mitgliedschaft. Die Bedingungen für die Präsidentschaft findet man auf Seite 18.
Die 20 Jahre (wenn auch in der Tat dagegen bei Barcelona 10 Jahre reichen) per se sind wohl nicht wirklich eine große Schwierigkeit. Lückenlosigkeit ist erforderlich. Aber damit ist ja nicht gemeint, dass man nie vielleicht aus irgendeinem Grund ein paar Tage später gezahlt hat, sondern dass man nie gekündigt hat und alle Jahre bezahlt sind. Es steht auch nirgends, dass man diese 20 Jahre als Erwachsener erbracht haben muss - Vereinsmitglied kann man sogar schon auch als Baby werden
https://www.realmadrid.com/socios/carnet-de-socio/precios-y-tipos-de-carnet
Die Gefahr, dass junge, unerfahrene Leute zum Zug kommen, besteht ohnehin nicht, einerseits wegen der finanziellen Vorgaben und andererseits, weil man als Kandidat ja doch ziemlich viele Leute überzeugen muss.
Es gibt dann noch die Vorgabe, keine Funktion bei einem anderen Fußballklub innezuhaben. (Dagegen gibt es bei Real Madrid manche Einschränkungen nicht, die Barcelona hat: Dass man etwa in den 2 Jahren davor keine Anstellung beim eigenen Klub gehabt haben darf, als Spieler, Trainer oder wasauchimmer. Eine Kandidatur bei Barcelona ist auch nur gültig, wenn man Tausende Unterschriften von Mitgliedern beibringt - Zahl weiß ich jetzt nicht, jedenfalls keine runde, sondern die berechnet sich teilweise aus der Anzahl der Mitglieder des Vereins. Bei Madrid steht jedenfalls nichts Derartiges in den Statuten. Außerdem bei Barcelona: veïnatge civil català, das mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Katalonien voraussetzt - und, wenn ich mich nicht irre, spanische Staatsbürgerschaft, die als Erfordernis gar nicht angeführt wird. Hier zu diesem spanischen Konzept der Regionszugehörigkeit "vecinidad civil":
https://www.conceptosjuridicos.com/vecindad-civil/)
Die Finanzvorgaben zur Bankgarantie (aval bancario) sind rechtlich vorgeschrieben, und zwar handelt es sich um dieses Sportgesetz:
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1990-25037
Der relevante Artikel kommt erst nach dem letzten Artikel 88, und zwar unter
DISPOSICIONES ADICIONALES/séptima (über Klubs, die sich nicht als Sport-AGs organisiert haben). Entsprechend diesem gibt es dann jeweils gültige rechtliche Verordnungen.