Soviel ich weiss nein, die Entscheidungsfindung liegt 100% bei Bayern. Wenn sie die Klausel ziehen, wird der Vertrag in Madrid aufgelöst und es tritt automatisch einer mit Bayern über 3 Jahre in Kraft, hat Rummenige so gesagt. Natürlich gibts immer Mittel und Wege. Man könnte mit Bayern verhandeln, dass sie die Klausel nicht ziehen, vorausgesetzt sie machen mit. Oder versuchen ihn zurückzukaufen, sobald sie ihn gekauft haben. Aber rein juristisch gesehen ist Bayern 100% im Recht, wenn sie ihn um jeden Preis haben wollen, werden sie das, uns und James sind die Hände gebunden. Das hätte man sich vorher überlegen können.
Rein juristisch gesehen ist es nicht so wie du es beschrieben hast. Wenn James keinen Vertrag mit Bayern unterschrieben hat, dann kann ihn Bayern eben nicht einfach weitere 3 Jahre halten. Er besitzt eben doch keine vertragliche Verpflichtung gegenüber den Münchner.
Wenn es sich um einen Leihvertrag mit Einverständnis der Leihe handelt mit Option der Vertragsauflösung und Kauf über eine feste Summe, dann besteht der Vertrag nur zwischen Real und Bayern. Die Option stellt nur die freiwillige Vertragsauflösung mit einer festen Summe seitens Real dar. Dazu müssten vorher jedoch die Bayern eine Einigung mit James erreichen, das dieser in Folge der Auflösung einen Vertrag mit den Bayern unterschreiben will.
Es sei denn er hat jetzt schon einen Vertrag unterschrieben, was aber bedeuten würde er hätte zwei Arbeitsverträge, was unwahrscheinlich wäre, da kein Spieler zwei Verträge zeitgleich haben darf, siehe Calhanoglu. Einen Vertrag nach der Leihe halte ich unwahrscheinlich, da sein Vertrag bei uns bis 2021 gilt, das wären dann wieder zwei Verträge. Auch ein Vorvertrag wären zwei Verträge im selben Zeitraum.
Also kann James mit den Bayern keinen Vertrag besitzen. Wenn das alles so ist, dann müssten die Bayern nach der Leihe erst sich mit James einigen, danach Real per Kaufoption zur Vertragsauflösung auffordern und James dann den neuen Vertrag unterschreiben.