Ich wollte in meinen Beispielsfällen keinen Vergleich zum Fall Hoeneß bringen, sondern nur zeigen, wie Strafzumessung funktionieren kann.
Und nochmals: Nur weil er keine Haftstrafe bekommt, wird er deswegen noch lange nicht freigesprochen. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe ist ebenfalls eine Verurteilung. Mehr als 90 Tagssätze bedeuten das man vorbestraft ist.
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Souls at Zero
Zu deinem Beispiel: Wenn man den Schaden einer Straftat wieder gutmacht, wirkt das natürlich strafmildernd.
Es geht um das finden einer gerechten Strafe. Wenn der Richter merkt, der Angeklagte ist von dem ganzen Trara nicht beeindruckt und bereut seine Tat nicht, bekommt er eine höhere Strafe, als ein Angeklagter der in Tränen aufgelöst ist und sichtlich Reue zeigt. Die schwierige Aufgabe dies zu bewerten hat der Richter. Es könnte ja schließlich alles nur Show sein...
Deswegen kann es dennoch Straftaten geben, die so schwer wiegen, dass es sofort ins Gefängnis geht, wie bspw. Mord.
Das Auftreten in der Hauptverhadlung stellt ja nur einen kleinen Teil dar, der in die Strafzumessung einfließt.
Der Angeklagte untersteht zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens der Wahrheitspflicht. Vielmehr kann er das Blaue vom Himmel lügen, um die Strafe von sich abzuwenden. Deshalb wirkt ein Geständnis vor Gericht immer strafmildernd. In welchem Umfang das Geständnis dann strafmildernd wirkt, hängt natürlich von der Beweislage ab.
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Toli
Nochmals: meine Beispielsfälle sollten keinen Vergleich zu Ulis Situation sein.
Diese sollten nur verdeutlichen, dass 28 Mio Euro entgangene Steuergelder dem Staat nicht so sehr zusetzen, wie die paar tausend Euro der Oma.
Das mit der Abschreckung war nicht auf den Angeklagten bezogen. Es ging darum, ob man einem Angeklagten nur deshalb eine hohe Strafe "verpassen" kann, nur damit andere nicht auf die Idee kommen die selbe Tat zu begehen.
Und ob man Hoeneß damit weitaus mehr Schadet als einem Serienstraftäter juckt auch keinen. Es gibt auch kein Gesetz, dass einen 60-jährigen schont.
Ich glaube du redest gerade am Thema vorbei. Es geht darum das für Uli selbst, eine Haftstrafe schlimmer ist, als für jemanden der schon öfters eingesessen ist, solche Haftstrafen gewohnt ist.
Natürlich gibt es kein Gesetz dafür. Es geht nur darum ob man einen 60 Jährigen noch mit Gefängnis erziehen kann/muss. Zudem ist der Strafvollzug für einen 60 jährigen bestimmt anstrengender als für einen 18 jährigen.
Der Haustyrann isr bestimmt ein toller Fall. Es wird jedoch nur aufgrund einer "übergesetzlichen Strafmilderung" nicht auf lebenslange Freiheitsstrafe entschieden. Im Gesetz ist vorgesehen, dass man für Mord lebenslänglich bekommt. Im Haustyrannenfall erscheint dies jedoch nicht "gerecht" (daher auch übergesetzlich, da eine Strafmilderung im Gesetz nicht vorgesehen ist).
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alpakaxaxa
Man bezieht ja nicht die Lebensleistung in die Strafzumessung ein, sondern nur Umstände die dafür sprechen, dass der Uli gar nicht so "asozial" ist.
Auch wenn dir das nicht gefällt, stellt das Betreiben seiner Wurstfabrik ein Mehrwert für die Gesellschaft dar. Nicht nur Arbeitsplätze werden geschaffen, sondern auch Gewinn generiert, der versteuert werden muss (ja, jetzt könnt ihr alle lachen). Er könnt ja genauso gut sagen: "O.K., ich habe genug Kohle. Ich mach die Bude dicht".
Inwiefern das, was Hoeneß und seine Anwälte vor Gericht abziehen nur Show ist, besonders das Hoeneß von seinem Anwalt zusammengeschiessen wird, werden wir wohl nie erfahren. Immerhin hat er wahrscheinlich einige der besten Strafverteidiger Deutschlands. Das die nicht dumm sind, sollte jedem klar sein.
Ich glaube wir sollten einfach das Urteil abwarten. Dann sehen wir ja was rauskommt und ob Uli nochmal rauskommt.
Ich tippe auf 2 Jahre Freiheitsstrafe, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wird. Gefängnis kann ich mir einfach nicht vorstellen.