Das ist bisher nur ein Gutachten eines Generalanwalts. Das ist üblich bei Entscheidungen des EuGH, dass diese vor einer Entscheidung entwickelt werden. In den meisten Fällen folgt das Gericht aber diesen Gutachten, weil sie zumeist die Rechtsprechung des EuGH widerspiegeln. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Generalanwälte und Richter sich vorab besprechen. Kenne die Praxis aber nicht. Vielleicht entscheidet der Richter auch ganz anders.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, warum man diese Entscheidung anders als im Gutachten ausgeführt treffen sollte. Im Endeffekt binden sich Teilnehmer einer Liga an den Verband und damit auch an dessen Vorgaben. Kann ein Teilnehmer sich durch die Verpflichtung an einem weiteren Verband nicht an die bisherigen Verträge halten, können diese durchaus sanktioniert werden. Ich denke mal auch nur, weil Sanktionen wahrscheinlich in den Verträgen bereits verankert sind. Ihnen könnten mMn sogar Schadensersatzklagen drohen. Das heißt: Will man nicht sanktioniert werden, sollte man einfach rechtzeitig den Verband verlassen. Wenn die Mannschaften die CL oder die nationalen Ligen verlassen, dann haben sie auch erst Zeit für die eigene Liga. Und dann wäre bei einem entsprechenden Spielplan der Verbleib in einer der vorherigen Ligen nicht gefährdet, weil sie nicht sanktioniert werden könnten, solange sie ihren Verpflichtungen nachkommen. Den Verpflichtungen der CL könnte man aber ohne heimische Liga spätestens nach der ersten Saison nicht mehr nachkommen, solange man sie nicht gewinnt, weil eine Teilnahme ja durch die nationale Ligen begründet wird. Aber die Teilnahme an der nationalen Liga ist unabhängig von der CL. Man könnte also immer noch zweigleisig fahren mit nationaler Liga und SL. Ob dies schlau wäre und man das will? Ich denke wenn SL, dann ohnehin nur SL und vielleicht noch heimischer Pokal.
EDIT: Wichtig ist, dass man seinen Verpflichtungen, also den Vorgaben des Verbandes weiterhin nachkommt. Tut man dies, ist es egal, ob man sich woanders noch zusätzlich organisiert. Nimmt man also standardgemäß am Ligabetrieb teil, wird die Liga einen auch nicht sanktionieren können. Das Gutachten verbietet also nicht die Gründung einer SL. Es sagt nur, der Verband kann dich sanktionieren, wenn du deinen Verpflichtungen nicht nachkommst. Die UEFA wollte aber bereits sanktionieren, nur weil die Vereine eine eigene Liga gründen wollten. Sie könnten theoretisch die Liga in der Sommerpause durchführen. Dann könnte ihnen niemand was. Und dann dürfte die UEFA auch nicht grundlos bzw. nur wegen der Gründung schon die Vereine sanktionieren. Es ist aber einfach nur logisch, dass ein Wettbewerb rausfallen muss, damit die SL umgesetzt werden kann. Ich denke nicht, dass Perez mit 4 großen Turnieren pro Saison plant?
Wenn ich das also richtig deute, hat eigentlich die UEFA hier verloren. Sie wollten ja nur wegen der Gründung bereits sanktionieren. Das dürfen sie auf keinen Fall. Worum es im konkreten Hauptverfahren geht, weiß ich aber jetzt nicht wirklich.