Nenne mich verrückt, aber würden sie sich nicht selber damit ins Fleisch schneiden?
Entweder, darf Real Madrid ihn nicht transferieren und er bleibt das 1. Jahr in Paris und kassiert ab und das Mannschaftsgefüge ist dahin.
Sollte die Fifa nichts finden, blamiert sich PSG weiter....
Also so oder so, PSG geht als Verlierer aus dieser Saga, bzw. empfinde ich es so
Im Endeffekt ist die Regelung ohnehin ein zahnloser Tiger, jedenfalls so wie ich das sehe:
Geregelt ist das Ganze im Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (
https://digitalhub.fifa.com/m/5735e...d-Transfer-von-Spielern-Ausgabe-Marz-2022.pdf):
Dort wird unter 18 "Sonderbestimmungen hinsichtlich Verträgen zwischen Berufsspielern und Vereinen" Nr. 3 folgendes geregelt:
"Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschliessen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung zieht angemessene Sanktionen nach sich."
Nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Vorschrift muss der aktuelle Verein nur dann informiert werden, wenn die Initiative zur Verpflichtung vom Verein ausgeht, also der Verein auf den Spieler zugeht. Für den umgekehrten Fall, also dass der Spieler auf einen anderen Verein zugeht, dürfte diese Informationspflicht nicht gelten. Jedenfalls kann das der Vorschrift so nicht entnommen werden.
Im Übrigen steht da auch nur, dass der Spieler nicht kontaktiert werden darf. Ein Kontakt zum Management des Spielers bzw. dessen Berater ist wohl nicht untersagt.
Mbappes Mutter hätte also jederzeit Real Madrid kontaktieren dürfen und auch mit Perez - oder wem auch immer - verhandeln dürfen. Allein ein Vertragsabschluss mit dem neuen Verein ist frühestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages zum aktuellen Verein möglich.
Und eine mündliche Einigung dürfte für einen Vertragsabschluss noch nicht reichen, da unter 2 "Status von Spielern: Amateurspieler und Berufsspieler" Nr. 2 des o.g. Reglements geregelt ist, dass
"Ein Berufsspieler [ist] ein Spieler (ist), der über einen schriftlichen Vertrag mit einem Verein verfügt und für seine fussballerische Tätigkeit mehr Geld erhält, als zurDeckung seiner Auslagen tatsächlich notwendig ist."
Nach meiner Bewertung stellt das ein Schriftformerfordernis für Spielerverträge dar, was auch folgerichtig ist, da befristete Arbeitsverträge - zumindest nach deutschem Recht - immer der Schriftform bedürfen.
Selbst wenn wir eine mündliche Einigung mit Mbappes Mutter über einen ablösefreien Wechsel 2024 hätte, könnten die uns nicht ans Leder. Und schriftlich - da bin ich mir sicher - wir es nichts geben.